Rücktritt und Erstattung
So läuft eine Erstattung bei uns ab
Diese Seite fasst die praktische Umsetzung unseres freiwilligen Rücktrittsrechts zusammen. Die vollständige rechtliche Belehrung finden Sie unter /widerrufsbelehrung.
Kurzüberblick
Wir schließen Verträge ausschließlich mit gewerblichen Kunden im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für diese Kunden besteht nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht. Als freiwillige Kundenzusage räumen wir dennoch jedem Kunden ein Recht ein, innerhalb von dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen von einer gebuchten Erweiterung zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir binnen vierzehn Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. Die Erstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, den Sie bei der Zahlung genutzt haben — in der Regel als SEPA-Gutschrift auf das Konto, das für die ursprüngliche Lastschrift genutzt wurde, oder als Rücküberweisung. Zusätzliche Servicegebühren fallen für die Rückabwicklung nicht an. Die vollständige rechtliche Belehrung mit allen Details finden Sie unter /widerrufsbelehrung.
Warum bieten wir eine Rücktrittszusage an?
Unsere Erweiterungen greifen tief in den täglichen Betrieb eines Beherbergungsbetriebs ein. Reservierungen, Preise, Belegung und die Kommunikation mit den Gästen sind wirtschaftliche Kernprozesse, deren technische Unterstützung sich nicht in wenigen Stunden abschließend beurteilen lässt. Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden ausreichend Zeit geben, den Nutzen einer bestellten Erweiterung im eigenen Haus zu prüfen, ohne sich schon vorher auf eine langfristige Bindung festlegen zu müssen. Die freiwillige Rücktrittszusage von dreißig Tagen ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass eine gute Zusammenarbeit auf gegenseitigem Vertrauen beruhen muss.
Wer kann die Rücktrittszusage nutzen?
Die Rücktrittszusage gilt für alle unsere Kundinnen und Kunden. Voraussetzung ist ausschließlich, dass die zurückgegebene Leistung nicht unter die im § 8 der Widerrufsbelehrung genannten Ausnahmen fällt. Ausgenommen sind insbesondere individuell angepasste Erweiterungen sowie Leistungen, die bereits mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vollständig erbracht wurden. In der Praxis kommen diese Ausnahmen selten vor; wir weisen im Bestellprozess ausdrücklich auf den Ausschluss hin, wenn eine bestellte Leistung nicht von der Rücktrittszusage erfasst wird.
Fristen im Überblick
- Rücktrittsfrist: 30 Tage ab Vertragsschluss, also ab Annahme der Bestellung oder ab Beginn der Bereitstellung.
- Bearbeitungszeit der Rücktrittserklärung: Eingangsbestätigung innerhalb eines Werktages.
- Deaktivierung der Erweiterung: In der Regel innerhalb eines Werktages nach Zugang der Erklärung.
- Rückerstattungsfrist: 14 Tage ab Zugang der Rücktrittserklärung.
- Löschung von Cache-Daten: Innerhalb von 30 Tagen nach Deaktivierung.
So läuft eine Erstattung in der Praxis ab
Schritt 1: Sie schicken uns eine kurze Nachricht per E-Mail an support@minderproperty.org oder per Brief an unsere Anschrift in Hamburg. Der Text braucht nicht förmlich zu sein; wichtig sind die Angaben zur betroffenen Bestellung (Bestellnummer, Name der Erweiterung, Zeitpunkt der Bestellung) und der Wunsch, vom Vertrag zurückzutreten. Sie können hierfür das Musterformular aus der Widerrufsbelehrung verwenden; die Verwendung ist freiwillig.
Schritt 2: Wir bestätigen den Zugang Ihrer Erklärung innerhalb eines Werktages per E-Mail. In der Bestätigung nennen wir den Betrag, den wir Ihnen erstatten werden, und die voraussichtliche Rückzahlungsart. Sollten Sie mit den Angaben nicht einverstanden sein, klären wir die Details in einem kurzen Gespräch mit dem zuständigen Kundenbetreuer.
Schritt 3: Wir deaktivieren die betroffene Erweiterung in Ihrem Kundenkonto und stoppen alle laufenden Prozesse, die mit dieser Erweiterung verbunden sind. Die im Zwischencache liegenden Daten der Erweiterung werden gemäß den Fristen der Datenschutzerklärung gelöscht; auf Wunsch stellen wir Ihnen vorab einen strukturierten Export zur Verfügung.
Schritt 4: Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang Ihrer Erklärung. In der Regel wird der Betrag auf das Konto zurücküberwiesen, das Sie bei der Zahlung genutzt haben. Bei einer Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Rückerstattung als Gutschrift auf das ursprünglich belastete Konto. Bei einer Zahlung per Überweisung erstatten wir den Betrag auf das im Kundenkonto hinterlegte Konto oder auf ein von Ihnen in der Rücktrittserklärung angegebenes Konto. Zusätzliche Servicegebühren fallen für die Rückabwicklung nicht an. Bei einer Rückzahlung per Überweisung ins EU-Ausland tragen wir die üblichen SEPA-Gebühren; darüber hinausgehende Bankgebühren des empfangenden Kreditinstituts liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
Typische Anlässe für einen Rücktritt
Wir kennen aus der Praxis eine Reihe typischer Situationen, in denen unsere Kundinnen und Kunden von der Rücktrittszusage Gebrauch machen. Ein Überblick über die häufigsten Fälle:
Doppelte Buchung einer Erweiterung
Gelegentlich passiert es, dass zwei Mitarbeitende eines Betriebs unabhängig voneinander dieselbe Erweiterung bestellen. Sobald dies auffällt, genügt eine kurze Nachricht an unseren Support; wir erstatten die zweite Zahlung und deaktivieren den doppelten Zugriff. Auf Wunsch klären wir mit Ihnen, welche der beiden Bestellungen aktiv bleiben soll. In besonders eiligen Fällen können wir die Deaktivierung sofort vornehmen; die formale Rückerstattung erfolgt anschließend im üblichen Rahmen.
Die Erweiterung erfüllt die Erwartungen nicht
Eine Erweiterung, die im Katalog auf den ersten Blick passend wirkt, kann im Betrieb an einer Stelle scheitern, die man vorab nicht abschätzen konnte. Vielleicht passt eine Berichtsstruktur nicht zur internen Buchführung, vielleicht deckt eine Preisregel einen Sonderfall nicht ab, vielleicht bindet ein Prozess mehr Personal, als es die Zeit im Haus zulässt. In solchen Fällen können Sie die Erweiterung ohne Begründung zurückgeben. Wir bitten Sie um eine kurze Rückmeldung zum konkreten Grund, damit wir die Beschreibung im Katalog verbessern und ähnliche Missverständnisse künftig vermeiden können. Die Rückmeldung ist freiwillig; wir werten sie ausschließlich intern aus.
Wechsel zu einer anderen Zusammenstellung
Häufig zeigt sich erst nach einigen Wochen, dass eine andere Kombination unserer Erweiterungen besser zum Haus passt. Der Rücktritt und die anschließende Neubestellung ermöglichen einen sauberen Wechsel ohne doppelte Grundgebühren. Auf Wunsch begleiten wir den Wechsel mit einer kurzen Beratung, damit die neue Zusammenstellung von Beginn an sauber zum Betriebsablauf passt. Für den Zeitraum zwischen Deaktivierung der alten und Aktivierung der neuen Zusammenstellung berechnen wir keine Grundgebühr.
Insolvenz oder Schließung des Hotels
Sollte ein Haus dauerhaft schließen — sei es aufgrund einer Insolvenz, eines Verkaufs, eines Eigentümerwechsels oder eines geplanten Umbaus — akzeptieren wir den Rücktritt selbstverständlich auch außerhalb der dreißig Tage. In diesen Fällen bitten wir um einen kurzen Nachweis der Schließung (zum Beispiel den Insolvenzeröffnungsbeschluss oder eine Bestätigung des zuständigen Insolvenzverwalters); wir erstatten den anteiligen Betrag für den noch nicht in Anspruch genommenen Nutzungszeitraum. Bei einem Insolvenzverfahren stimmen wir uns mit dem Insolvenzverwalter über den geordneten Übergang oder die Beendigung der Anbindung ab.
Fusion oder Übernahme des Betriebs
Bei einer Übernahme oder Fusion des Betriebs kann sich die Bedarfslage grundlegend ändern. In der Regel bieten wir dem übernehmenden Betrieb an, die bestehende Anbindung nahtlos fortzuführen, sofern dieser dies wünscht. Alternativ akzeptieren wir den Rücktritt und stellen den bereits gezahlten Betrag für den noch nicht in Anspruch genommenen Nutzungszeitraum zurück. Für die Umstellung der Vertragspartei genügt eine formlose Vereinbarung mit dem neuen Betreiber und dem bisherigen Betreiber.
Was passiert mit meinen Daten?
Nach einem Rücktritt löschen wir die im Zwischencache der betroffenen Erweiterung liegenden Daten des Kunden gemäß der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Frist von dreißig Tagen. Rechnungsdaten bleiben aus handels- und steuerrechtlichen Gründen für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert; dies ist eine gesetzliche Vorgabe und stellt keine weitergehende Verarbeitung dar. Auf Wunsch stellen wir Ihnen vor der Löschung einen Export der noch vorhandenen betrieblichen Daten in einem strukturierten Format zur Verfügung. Für die Erstellung eines solchen Exports erheben wir keine gesonderten Gebühren, solange der Aufwand im üblichen Rahmen bleibt.
Zusammenspiel mit der ordentlichen Kündigung
Neben der Rücktrittszusage steht Ihnen jederzeit das ordentliche Kündigungsrecht nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Für die ersten dreißig Tage nach Vertragsschluss ist die Rücktrittszusage in der Regel die vorteilhaftere Option, weil sie eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Beträge vorsieht. Nach Ablauf der dreißig Tage steht die ordentliche Kündigung im Vordergrund; diese ist mit einer Frist von vierzehn Tagen zum jeweiligen Monatsende möglich. Für welche Erklärung Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Bei Fragen zur Wahl beraten wir Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.
Was gilt bei besonderen Rahmenverträgen?
Für Betreiber mit mehreren Standorten schließen wir häufig gesonderte Rahmenverträge, in denen die Konditionen für die Aktivierung und Deaktivierung einzelner Standorte individuell geregelt werden. In diesen Fällen gehen die Regelungen des Rahmenvertrages den allgemeinen Erstattungsrichtlinien vor. Sollten Rückerstattungsfragen im Rahmen eines Rahmenvertrages auftreten, wenden Sie sich bitte an den in der Rahmenvereinbarung genannten Ansprechpartner; er stimmt die Modalitäten der Rückabwicklung mit unserem Kundenservice ab. Auch bei Rahmenverträgen gilt der Grundsatz, dass für die Rückabwicklung keine gesonderten Servicegebühren erhoben werden, soweit dies im Rahmenvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt ist.
Was tun bei ausbleibender Erstattung?
Sollten Sie nach Ablauf der vierzehn Tage keine Rückerstattung erhalten haben, bitten wir um eine kurze Rückmeldung an unseren Support unter support@minderproperty.org. Wir prüfen den Vorgang unverzüglich und klären die Ursache. In den weitaus meisten Fällen liegt eine Verzögerung an einer geänderten Bankverbindung, an einer nicht mehr aktuellen Rechnungsanschrift oder an einer bereits geänderten Kontonummer, die nicht rechtzeitig übermittelt wurde. Wir empfehlen daher, die im Kundenkonto hinterlegten Angaben vor einer Rücktrittserklärung kurz zu prüfen; das erspart in der Regel jeden weiteren Rückfragebedarf.
Beschwerdemöglichkeiten
Sollten Sie mit der Abwicklung einer Erstattung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst schriftlich an unsere Rechtsabteilung unter der Anschrift MinderProperty GmbH, Ballindamm 27, 20095 Hamburg. Wir prüfen Ihr Anliegen und bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, steht der Rechtsweg offen. Da wir ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließen, ist eine Verbraucherschlichtungsstelle nicht zuständig; entsprechend nehmen wir an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nicht teil.
Kontakt
Für Rückfragen zur Rücktrittszusage und zur Erstattungspraxis erreichen Sie uns unter der Anschrift MinderProperty GmbH, Ballindamm 27, 20095 Hamburg. Telefonisch sind wir werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 40 30 96 60 40 erreichbar. Per E-Mail schreiben Sie uns bitte an support@minderproperty.org oder — für datenschutzbezogene Fragen — an dpo@minderproperty.org.
Stand
Diese Erstattungsrichtlinien wurden zuletzt im August 2026 überarbeitet. Änderungen der Erstattungspraxis, insbesondere Anpassungen der Fristen oder Änderungen der Rückzahlungsverfahren, kündigen wir mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen an. Rein redaktionelle Anpassungen werden ohne besondere Ankündigung wirksam. Frühere Fassungen werden für Nachweiszwecke archiviert und können auf Anforderung an unseren Support zur Verfügung gestellt werden.