MinderProperty
Schreibtisch mit Ordnern und Vertragspapieren
AGBStand August 2026

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Nachfolgender Text regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen der MinderProperty GmbH und ihren gewerblichen Kunden — Hotels, Ferienunterkünften und weiteren Beherbergungsbetrieben.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der MinderProperty GmbH, Ballindamm 27, 20095 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156 823, nachfolgend Anbieterin genannt, und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend Kunde genannt. Kunde im Sinne dieser Bedingungen ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere ein Betreiber eines Hotels, einer Pension, einer Ferienwohnung, eines Aparthotels oder eines anderen Beherbergungsbetriebs. Verbraucherverträge werden weder angeboten noch geschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmung gilt auch dann nicht als erteilt, wenn die Anbieterin in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Präsentation der Erweiterungsmodule im Online-Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Anbieterin dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Der Kunde legt die gewünschten Erweiterungen im Warenkorb ab, prüft im Bestellprozess seine Angaben und gibt mit Betätigung der Bestätigungsschaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anbieterin bestätigt den Zugang des Angebots unverzüglich per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin die Bestellung schriftlich oder per elektronischer Nachricht ausdrücklich annimmt oder mit der Bereitstellung der bestellten Erweiterung beginnt. Die reine Zugangsbestätigung ist keine Annahmeerklärung. Der Text des jeweiligen Vertrages wird von der Anbieterin gespeichert und dem Kunden auf Anforderung in einer beständigen Fassung zugesandt.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung ausgewählter Erweiterungsmodule, die neben einer bestehenden Anbindung des Kunden an das offizielle SiteMinder-System betrieben werden. Die Anbindung erfolgt ausschließlich über die von der SiteMinder Limited bereitgestellte offizielle Programmierschnittstelle. Die Erweiterungen ergänzen die durch SiteMinder bereitgestellten Funktionen und ersetzen diese ausdrücklich nicht. Die einzelnen Leistungsmerkmale, die technischen Voraussetzungen und der genaue Funktionsumfang eines Moduls ergeben sich aus der jeweils gültigen Beschreibung im Online-Katalog. Änderungen des Funktionsumfangs behalten wir uns vor, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den vertragswesentlichen Charakter der Leistung nicht beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs teilen wir dem Kunden mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail mit. Sollte der Kunde mit einer solchen Änderung nicht einverstanden sein, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, netto und zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Lastschriftmandat oder per klassischer Überweisung. Das Zahlungsziel beträgt vierzehn Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von vierzig Euro geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlungspflicht in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zu den bestellten Erweiterungen bis zum Zahlungseingang zu sperren; hieraus entstehende Nachteile trägt der Kunde. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Bereitstellung des ersten bestellten Moduls. Die Vergütung wird für den laufenden Kalendermonat berechnet. Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen zum jeweiligen Monatsende in Textform kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Zahlungssäumnis, bei Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Kunden, bei nachhaltigen Verstößen des Kunden gegen die Nutzungsrichtlinien sowie bei einer Sperrung der offiziellen SiteMinder-Anbindung durch die Rechteinhaberin, die auf ein Verhalten des Kunden zurückgeht. Nach Vertragsende werden die noch im Zwischenspeicher der Erweiterungen liegenden Daten des Kunden gemäß den Fristen der Datenschutzerklärung gelöscht. Zusätzliche kostenpflichtige Exporte von Nutzungsdaten sind vor Vertragsende auf Wunsch möglich.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, ein aktives und ordnungsgemäß eingerichtetes SiteMinder-Konto zu unterhalten und der Anbieterin gültige Zugangsdaten oder gleichwertige Schnittstellenschlüssel bereitzustellen. Ändern sich die Zugangsdaten, teilt der Kunde diese Änderung unverzüglich mit; für hierdurch entstehende Ausfallzeiten übernimmt die Anbieterin keine Haftung, wenn die verspätete Mitteilung ursächlich war. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seine im Kundenkonto der Anbieterin hinterlegten Stammdaten aktuell zu halten, insbesondere die Rechnungsanschrift, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die für die Bezahlung angegebene Bankverbindung. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Erweiterungen im Rahmen der zwischen ihm und der SiteMinder Limited bestehenden Bedingungen zulässig ist. Etwaige Beschränkungen des SiteMinder-Vertrages, insbesondere im Hinblick auf die zulässige Anzahl an Anbindungen oder auf die zulässige Anzahl an Zimmern, beachtet der Kunde eigenverantwortlich.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartungsfenster

Die Anbieterin gewährleistet eine Verfügbarkeit der bereitgestellten Erweiterungen von 99,5 Prozent im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit wird auf Basis der monatlichen Betriebszeit berechnet, wobei geplante Wartungsfenster nicht als Ausfallzeit gelten. Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden mindestens vierundzwanzig Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und finden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Buchungsstoßzeiten statt, in der Regel zwischen 02:00 und 05:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Nicht als Ausfallzeit gelten auch Störungen, die auf höhere Gewalt, auf ein Fehlverhalten des Kunden, auf Ausfälle der offiziellen SiteMinder-Systeme oder auf Ausfälle von Netzbetreibern und Rechenzentren im Verantwortungsbereich Dritter zurückzuführen sind. Sollte die Verfügbarkeit im Monatsmittel unterschritten werden, hat der Kunde nach vorheriger schriftlicher Aufforderung einen Anspruch auf eine anteilige Gutschrift auf die monatliche Grundgebühr des betroffenen Moduls.

§ 8 Gewährleistung

Für Sachmängel der bereitgestellten Software gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werk- und Dienstleistungsvertrag entsprechend, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts Abweichendes ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen und dabei den Fehler nachvollziehbar zu beschreiben. Die Anbieterin kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Fassung beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist den Vertrag hinsichtlich des mangelbehafteten Moduls außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9. Für unerhebliche Abweichungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder für Störungen der offiziellen SiteMinder-Schnittstelle, die im Verantwortungsbereich der Rechteinhaberin liegen, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

§ 9 Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Anbieterin haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet die Anbieterin auch bei einfacher Fahrlässigkeit; hierbei ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung des Vertrages sowie auf Basis der gesetzlichen Erlaubnistatbestände. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung, abrufbar unter /datenschutz. Soweit die Anbieterin im Zuge der Bereitstellung der Erweiterungen personenbezogene Daten der Kundinnen und Kunden des Kunden im Auftrag verarbeitet, gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung, abrufbar unter /dpa. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist zwingender Bestandteil des Vertrages und muss vom Kunden gesondert bestätigt werden, bevor die betreffende Verarbeitung beginnt.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere sämtliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ihrer Übermittlung ergibt. Ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits allgemein bekannt waren, die die empfangende Partei nachweislich unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.

§ 12 Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn und soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wurde. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, kriegerische Auseinandersetzungen, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, längere Ausfälle der öffentlichen Telekommunikationsnetze, umfangreiche Cyberangriffe auf zentrale Netzknoten sowie Pandemien mit behördlich verfügten Einschränkungen. Die betroffene Partei teilt der anderen Partei den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich in Textform mit und benennt die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 13 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Anbieterin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Lage, aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, aufgrund technischer Weiterentwicklung oder aus vergleichbaren berechtigten Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Anbieterin teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, gilt das bisherige Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort; die Anbieterin behält sich in diesem Fall eine ordentliche Kündigung nach § 5 vor.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz der Anbieterin in Hamburg. Die Anbieterin ist zusätzlich berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke dieser Bedingungen.

Stand und Aktualisierungshinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tragen den Stand August 2026. Änderungen früherer Fassungen archivieren wir und stellen sie auf Anforderung an die zuständige Rechtsabteilung zur Verfügung. Für Rückfragen zu einzelnen Klauseln stehen wir unter support@minderproperty.org gern zur Verfügung. Wir empfehlen dem Kunden, die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus dem Kundenkonto herunterzuladen und in seinen Vertragsunterlagen abzulegen. Für Vertragsschlüsse vor dem im Stand angegebenen Datum gilt die zum jeweiligen Zeitpunkt veröffentlichte Fassung, soweit nicht schriftlich eine Umstellung auf die neue Fassung vereinbart wurde.

Ergänzende Regelungen zur Preisstruktur

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die im Katalog angegebenen Modulpreise die Grundgebühr pro Kalendermonat und Standort beinhalten. Für Betreiber mit mehreren Standorten bieten wir gesonderte Rahmenverträge an, die in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zwischen dem Kunden und der Anbieterin geregelt werden. Nutzungsabhängige Kosten für Datenübertragungen fallen ausschließlich dann an, wenn dies in der Beschreibung eines Moduls ausdrücklich ausgewiesen ist. Preisanpassungen der Grundgebühr geben wir grundsätzlich zum Beginn eines neuen Kalenderjahres bekannt und teilen sie dem Kunden spätestens acht Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mit. Auch hier steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der geplanten Preisanpassung zu, wenn die Preisanpassung fünf Prozent der bisherigen Grundgebühr übersteigt.

Ergänzende Regelungen zur Sperrung bei Missbrauch

Sollte ein Verhalten des Kunden vorliegen, das gegen die Nutzungsrichtlinien nach /aup verstößt, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zu den betroffenen Erweiterungen vorübergehend zu sperren, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist. Vor einer Sperrung erhält der Kunde in der Regel eine schriftliche Verwarnung mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß, insbesondere bei einer Gefährdung anderer Kunden oder bei einem Verstoß, der eine Sperrung durch die SiteMinder Limited nach sich ziehen würde, kann die Sperrung auch ohne vorherige Verwarnung erfolgen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der laufenden Grundgebühr bis zum ordnungsgemäßen Vertragsende verpflichtet, soweit die Sperrung von ihm zu vertreten ist.